Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
und SEO
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Welt. Für Unternehmen und Webseitenbetreiber bedeutet dies nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, die Nutzerfreundlichkeit und Sichtbarkeit ihrer Online-Präsenz zu verbessern. Wir erklären Ihnen kurzerhand die wichtigsten Aspekte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, seine Auswirkungen auf SEO und die Vorteile von barrierefreien Webseiten.
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Teresa Götz
Was ist Barrierefreiheit im Netz?
Barrierefreiheit im Netz bezieht sich auf die Gestaltung und Entwicklung von Webseiten und digitalen Inhalten, die für alle Menschen zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Dies umfasst Maßnahmen wie die Bereitstellung von Textalternativen für Bilder, die Sicherstellung der Bedienbarkeit ohne Maus und die Nutzung kontrastreicher Farben für bessere Lesbarkeit. Ziel ist es, jedem Nutzer eine gleichwertige Erfahrung zu bieten, unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen im digitalen Raum zu verbessern. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, damit sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können. Das Gesetz umfasst Anforderungen an Webseiten, mobile Anwendungen, elektronische Dokumente und mehr. Es wurde eingeführt, um die UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht umzusetzen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für eine Vielzahl von Branchen und Unternehmen, insbesondere für diejenigen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören: Öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen Banken und Finanzdienstleister
E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
Telekommunikationsunternehmen
Bildungseinrichtungen und E-Learning-Plattformen
Gesundheitsdienstleister
Diese Unternehmen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu gewährleisten.
Ab wann tritt das BFSG in Kraft? ?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Unternehmen und Einrichtungen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen.
Beispiele von Barrierefreiheit
Barrierefreie Webseiten zeichnen sich durch verschiedene Merkmale aus, die sicherstellen, dass alle Nutzer problemlos auf die Inhalte zugreifen können. Beispiele für Barrierefreiheit sind:
Textalternativen
Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, um sie für Screenreader zugänglich zu machen.
Kontrastreiche Farben
Nutzung hoher Kontraste zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Tastatur-Navigation
Gewährleistung, dass alle Funktionen der Webseite ohne Maus bedienbar sind.
Untertitel und Transkripte
Bereitstellung von Untertiteln und Transkripten für Multimedia-Inhalte wie Videos und Podcasts.
Skalierbare Schriftgrößen
Ermöglichung der Anpassung der Schriftgröße durch den Nutzer, ohne dass die Seite unleserlich wird.
BFSG Meets SEO: was das für SEO nun bedeutet
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) hat erhebliche Auswirkungen auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO). So verbessern Sie durch die Bereitstellung von Alt-Texten für Bilder nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch die SEO, da Suchmaschinen diese Texte indexieren. Ebenso wichtig ist die Verwendung von strukturierten Daten, um Suchmaschinen zu helfen, den Inhalt Ihrer Webseite besser zu verstehen und anzuzeigen. Ein responsives Design stellt sicher, dass Ihre Webseite auf allen Geräten gut aussieht und funktioniert, was sowohl die Barrierefreiheit als auch das Ranking in den Suchergebnissen verbessert. Auch die Optimierung der Ladezeiten ist ein zentraler Punkt: Schnellere Ladezeiten steigern die Nutzererfahrung und verbessern die Platzierung in den Suchmaschinen-Rankings. Zuletzt trägt die Nutzung von semantischem HTML dazu bei, die Struktur und den Inhalt Ihrer Webseite klar und verständlich zu machen.
Bringt Barrierefreiheit einen SEO-Bonus mit sich?
Offiziell wird Barrierefreiheit nicht direkt als Rankingfaktor von Google anerkannt. Allerdings trägt sie erheblich zur User Experience bei, was wiederum ein wichtiger Faktor für das Ranking in Suchmaschinen ist. Barrierefreie Webseiten bieten eine bessere Nutzererfahrung, was zu längeren Verweildauern, niedrigeren Absprungraten und letztlich besseren Rankings führen kann. Darüber hinaus zeigt Google durch Initiativen wie das “Helpful Content Update”, dass qualitativ hochwertige und zugängliche Inhalte immer wichtiger werden.
Inklusivität trifft Webdesign:
für SEO Aufwand und Chance zugleich
Die Umsetzung von Barrierefreiheit im Webdesign stellt Unternehmen vor Herausforderungen, bietet aber auch enorme Chancen. Während der Aufwand zur Anpassung bestehender Webseiten an die Anforderungen des BFSG beträchtlich sein kann, eröffnet dies auch die Möglichkeit, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und die Nutzererfahrung zu verbessern. Inklusion sollte nicht nur als gesetzliche Verpflichtung gesehen werden, sondern auch als Chance, das Markenimage zu stärken und das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen. Sie möchten mehr zum Thema erfahren? Zögern Sie nicht noch heute unsere SEO-Agentur zu kontaktieren, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Die Zertifizierungsstufen von Barrierefreiheit
Barrierefreiheit wird oft in drei Stufen zertifiziert: A, AA und AAA. Diese Stufen definieren den Grad der Zugänglichkeit einer Webseite:
A-Stufe: Grundlegende Barrierefreiheit, die einfache Anforderungen abdeckt.
AA-Stufe: Mittelstufe der Barrierefreiheit, die die meisten gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
AAA-Stufe: Höchste Stufe der Barrierefreiheit, die alle möglichen Maßnahmen abdeckt.
Für die meisten Unternehmen wird empfohlen, zumindest die AA-Stufe zu erreichen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und eine gute Nutzererfahrung zu gewährleisten.
Quellen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de
W3C Web Accessibility Initiative: https://www.w3.org/WAI/
Google Webmaster Central Blog: https://webmasters.googleblog.com/
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